Nachlassgestaltung

Eine zusammenhängende Nachlassgestaltung sollte sich nicht nur mit der Zeit nach dem eigenen Ableben beschäftigen, sondern auch mit der Zeit davor.

Naturgemäß denkt jeder bei der Nachlassgestaltung zuerst an die Fragen was passiert mit meinem Vermögen nach meinem Tod und sind meine Liebsten gut versorgt, wenn ich nicht mehr da bin?

Hierfür ist es zwingend notwendig, seine Erbfolge vorausschauend zu planen und insbesondere auch für eine verlässliche Umsetzung der eigenen Vorstellungen zu sorgen. Anderenfalls drohen nicht nur langwierige Streitigkeiten und die Zerstörung des Familienfriedens, sondern schlussendlich auch die Zersplitterung sowie der dadurch bedingte Zerfall des zu Lebzeiten so hart erarbeiteten Vermögens. Vor diesem Hintergrund ist es  nur schwer nachvollziehbar, dass so viele Menschen entweder überhaupt keine Verfügung von Todes wegen errichten oder - infolge fehlender vorheriger Beratung durch einen Fachmann - versehentlich unrichtige bzw. unklare Abfassungen mit gravierenden Nachteilen für die eigentlich Begünstigten wählen.

Warum notarielle Form ?
Während ein (bindender) zweiseitiger Erbvertrag stets der notariellen Form bedarf, können Testamente auch eigenhändig - also ohne Notar - errichtet werden. Das notarielle Testament bietet aber zahlreiche, oftmals leider wenig bekannte Vorteile im Vergleich zum privatschriftlichen Testament wie beispielsweise die Gewähr der Umsetzung des tatsächlichen Erblasserwillens durch Verwendung rechtlich abgesicherter Formulierungen. Die Gewähr, dass keine Formfehler passieren, die die sofortige und zwingende Nichtigkeit des Testaments zur Folgen hätten. Die Gewähr der tatsächlichen Eröffnung des Testaments durch gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Abgabe in die amtliche Verwahrung mit Zeit und Kostenersparnis, da die Erben nur bei einer notariell errichteten Verfügung von Todes wegen keinen Erbschein benötigen. Sofern zum Nachlaß Grundbesitz gehört, ist es unbedingt zu empfehlen: Das Testament sollte in notarieller Form errichtet werden. Denn die Eintragung der Rechtsnachfolge im Grundbuch setzt voraus, dass die Rechtsnachfolge durch öffentlich (notariell) beglaubigte Urkunden nachgewiesen wird. Liegt ein notarielles Testament vor, ist dieser Nachweis sofort möglich. Liegt lediglich ein privatschriftliches Testament vor, muß das zeitraubende Erbscheinsverfahren eingeleitet werden.

 

Man sollte sich jedoch auch fragen: Was passiert mit meinem Vermögen und sind meine Liebsten gut versorgt, wenn ich mich wegen Alters oder Krankheit selber nicht mehr darum kümmern kann.

Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft auch für den Fall selbst zu gestalten, dass man selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Eine solche kann nicht nur infolge Alters oder Gebrechlichkeit eintreten, sondern auch durch Krankheit oder plötzliche Notsituationen. Deshalb ist auch niemand zu jung, über eine Vorsorgevollmacht nachzudenken. Das Durchschnittsalter der Vollmachtgeberinnen und Vollmachtgeber im Zeitpunkt der Registrierung bei der Bundesnotarkammer liegt mit über 65 Jahren viel zu hoch - gemessen an der Bedeutung der Vorsorgevollmacht auch für jüngere Menschen.

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Denn ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Damit wird das Recht auf  Selbstbestimmung gestärkt: Mit einer Vorsorgevollmacht kann man "in gesunden Tagen" die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheidet und handelt.

Schenkung (Vorweggenommene Erbfolge)
Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten und Weisen erfolgen. Zum einen ist dies eine Vermögensnachfolge durch Erbfolge , d.h. mit Tod des Erblassers, zum anderen ist dies die vorweggenommene Erbfolge, d.h. zu Lebzeiten des Übertragenden. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, so dass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament am Vorteilhaftesten. Die Motive, die Erbschaft "vorzuziehen" sind dabei vielfältig. Oftmals stehen steuerliche Erwägungen im Vordergrund, da sich durch eine oder auch mehrere zeitlich gestreckte Vermögensübertragungen ggf. die schenkungs- bzw. erbschaftssteuerlichen Freibeträge des Ehegatten oder der Kinder mehrfach ausnutzen lassen. Andere möchten hingegen durch eine bereits lebzeitig vorgenommene Verteilung ihres Vermögens von vorne herein sicherstellen, dass später kein Streit entsteht und der Familienfrieden erhalten bleibt. Auch ist vielfach der schlichte Wunsch anzutreffen, dass man lieber mit warmer als mit kalter Hand schenkt. Hier gilt es im konkreten Fall abzuwägen, ob die Vorstellungen der Übertragenden  sich besser durch eine lebzeitige Zuwendung oder durch eine Verfügung von Todes wegen realisieren lassen.  Dabei muss naturgemäß auch darauf geachtet werden, dass sich der Schenker nicht völlig abhängig macht, sondern z.B. durch Einräumung eines Wohn- oder Nießbrauchsrechts oder andere Rechte auch künftig nicht schutzlos gestellt wird.